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24.10.2022 | 11:30 Uhr – 17:00 Uhr |
Tagtäglich werden die Strafverteidiger vor den Gerichten mit der Einführung von Zeugenaussagen konfrontiert. Bemerkenswert ist, dass diese Einführungen in die Hauptverhandlung häufiger als angenommen falsch und unzulässig geschieht und somit das Urteil in seiner Findungsphase über § 261 StPO und § 244 II StPO zu unzulässigen Ergebnissen kommt. Hier wird sehr viel Verteidigungspotential verschenkt. Diese Fortbildung soll dazu sensibilisieren bei falschen Vorhalten oder unzulässigen Verlesungen sofort einschreiten zu können um die Verteidigungsposition damit zu erhöhen.
Neben zahlreichen Beispielen und Lösungen beinhaltet der Kurs auch Beispielen von Beschwerden und Widersprüchen.
Harald Stehr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Der Referent ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht und betätigt sich in der Kanzlei KS-Strafverteidigung ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung. Schwerpunktmäßig bearbeitet der Referent Delikte aus dem Tötungs- und Sexualbereich, sowie aus dem Betäubungsmittelstrafrecht. Indes ist er Mitautor der Festschrift anlässlich des 70. Geburtstages RiOLG a.D. Detelf Burhoff. Das Seminar richtet sich für die aktive Verteidigung in der Hauptverhandlung.