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13.10.2023 | 09:30 Uhr – 15:00 Uhr |
Arbeitsrechtler müssen umdenken, wenn Sie Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer AG oder SE, eines Vereins oder einer Genossenschaft vertreten. Organ- und Dienstverhältnis sind konsequent voneinander zu trennen. Geschäftsführer sind nach nationalem Recht keine Arbeitnehmer, anderes kann sich jedoch aus der Anwendung europäischer Normen ergeben. Besonders bedeutsam ist das Haftungsrisiko gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten.
Das Seminar gibt einen vertieften Einblick in die Problemfeder bei der Betreuung solcher Mandate, führt durch die Untiefen des Streits vor den ordentlichen Gerichten und gibt insbesondere wertvolle Hinweise für die Beratung von Geschäftsführern bei der Vertragsgestaltung, beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und in Haftungsfragen.
Prof. Dr. Stefan Nägele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart
5 FAO-Stunden