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21.09.2023 | 09:30 Uhr – 12:15 Uhr |
Die Insolvenzanfechtung bildet die Königsdisziplin des Insolvenzrechts. Die Kenntnis der maßgebenden Grundsätze ist für jeden Insolvenzverwalter unabdingbar, weil die Anfechtung vielfach die einzige reelle Möglichkeit bietet, die Masse anzureichern.
In dem Kurzseminar wird die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs behandelt und in den systematischen Kontext eingestellt. Der Berater wird nicht nur mit der neuesten Rechtsprechung vertraut gemacht; zugleich werden ihm die dogmatischen Grundlagen vermittelt.
Das Kurzseminar widmet sich dem Grundtatbestand des § 129 InsO, der eine Rechtshandlung und eine Gläubigerbenachteiligung voraussetzt. Ferner wird die Deckungsanfechtung erörtert (§§ 130, 131 InsO), die insbesondere Befriedigungen durch den Schuldner in der kritischen Zeit von drei Monaten vor Antragstellung betrifft. Intensiv widmet sich das Seminar der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO), die der BGH in seiner jüngeren Rechtsprechung neu konzipiert hat. Dazu erwirbt der Berater das erforderliche Grundwissen. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Fälle zur Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) und zur Gesellschafterfinanzierung (§ 135 InsO).
Die Teilnehmer erhalten außerdem einen umfangreichen Aufsatz, der die Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzanfechtungsrecht der Jahre 2021 bis 2023 auf systematischer Grundlage vollständig abbildet.
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Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH a.D., Landau
2,5 FAO-Stunden