Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten vorhanden sein.
In dem Seminar werden die besonderen anwaltsvergütungsrechtlichen Problematiken in Miet- und WEG-Sachen betrachtet. Anhand zahlreicher praxisrelevanter Fälle wird die Vergütung für alle Tätigkeitsbereiche, wie z. B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, das gerichtliche Verfahren und die Zwangsvollstreckung dargestellt. Aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und Tipps zur Optimierung des Vergütungsaufkommens fließen in das Seminar mit ein.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- BGH zur der Frage, welchen Auftrag der Mandant:in dem RA:in erteilen darf
- Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen?
- Erledigung mehrerer gerichtlicher Verfahren durch Gesamtvergleich: Mehrere Termins- und Einigungsgebühren?
- Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Mietsachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt?
- 0,7, 1,0 oder 1,5 Einigungsgebühr? Welche Vorschrift greift bei welcher Fallgestaltung? Wert?
- Gegenstandswerte
- bei Entwurf eines Mietvertrags oder eines Aufhebungsvertrags
- Mehrvergleich mit Zahlung einer Umzugsentschädigung
- Feststellung einer Mietminderung
- Erhöhung der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG bei Vertretung einer WEG?
- Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist: Noch einmal 3,2 Gebühren neben den bereits im Erkenntnisverfahren verdienten Gebühren?
- Gebührenoptimierung in der Zwangsvollstreckung durch geschickte Kombiaufträge!
- Vergütungsvereinbarung: Was sollte der Rechtsanwalt beachten?
Zeittaktklausel, Erfolgshonorar, Stundenhonorar in Kombination mit einem mehrfachen der gesetzlichen Vergütung und einer Erhöhung des Verfahrenswertes! Unangemessen hohe Vergütung!
- Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Neue Entscheidung des OLG Brandenburg: Unlauterer Wettbewerb! Bei welchen Fallgestaltungen kann die Differenz zwischen VKH-Vergütung und Wahlanwaltsvergütung realisiert werden?
- Mandant:in realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH, und was bei Beratungshilfe? Kann der Rechtsanwalt mit Fremdgeld aufrechnen?
- Prozesskostenhilfe: Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung ist jetzt im RVG geregelt! Wie?
- Der Umgang mit der Rechtsschutzversicherung!
- Kostenfreie Einholung der Deckungszusage? Auch bei negativer Entscheidung durch den Rechtsschutzversicherer?
- Gesonderte Gebühr bei Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage?
- Zwischen den Instanzen: Gesonderte Vergütung für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels?
- Quotenvorrecht auch bei Rückerstattung überzahlter Gerichtskosten?
Der Referent ist zudem Autor des Buches RVG für Anfänger, Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders, Verfasser zahlreicher Aufsätze / Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung Das juristische Büro.
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.