Richter überzeugen und Über die Vorbereitung von Zeugen und Mandanten auf die (gerichtliche) Vernehmung

Informationen:

Seminarnummer:
25062024
Referent(en):
Frank Maurer
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Online-Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Strafrecht - 6,0 Std.
Verkehrsrecht - 6,0 Std.
Freie Plätze:
0
Termine:
25.06.2024 09:30 Uhr  – 16:00 Uhr
Preis (DAV-Mitglieder):
295,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
340,00 € zzgl. USt.
Anrechenbare Fortbildungsstunden:
  • Strafrecht: 6,0 Zeitstunden
  • Verkehrsrecht: 6,0 Zeitstunden

Abgesagt

Beschreibung

Richter überzeugen

Zielführende Kommunikation vor Gericht - prozessuale Rechte effektiv kommunizieren - wie Richter "ticken

Jeder forensisch tätige Anwalt - egal in welchem Rechtsgebiet - kennt die kommunikativ schwierigen Situationen im Gerichtssaal zu Genüge, mit dem Gegen- / Staatsanwalt oder auch mit Richtern. Fatal ist, dass sich die juristische Ausbildung nur unzureichend mit dem Thema Rhetorik und Kommunikation beschäftigt, und das Thema in der Praxis häufig völlig unterschätzt wird.

Effektive, zielführende Kommunikation bedeutet immer auch, nicht nur die Position / den artikulierten Standpunkt des Gegenübers („Nein!“ – „Halte ich nicht für sinnvoll“ – „Das bringt doch nichts“ u.v.m.) zu verstehen, sondern die Botschaft zu entschlüsseln und auch die dahinterstehenden Interessen und Motive offen zu legen. Wer weiß aber schon, wie Richter „ticken“?

1.) Wie sinnvoll ist es als Anwalt, vor Gericht oder bei der Polizei „pushy“, schneidig, gar angriffslustig aufzutreten?

2.) Ist ein Befangenheitsantrag "effektiv"?

3.) Wie viel Psychologie herrscht im Gerichtssaal?

4.) Welche Rolle spielen Mimik und Gestik eines Richters oder Anwalts?

5.) Gegen welche Vorurteile haben Anwälte vor Gericht ggf. zu kämpfen?

u.v.m.

Dieses Seminar zeigt, wie Anwälte kommunikativ schwierige Situationen im Prozess besser und effektiver meistern können. Der Referent hat als Vorsitzender Richter viel zu berichten und weiß aus eigener Erfahrung, wie oft Anwälte in schwierigen Situationen kommunikativ nicht „optimal“ agieren, mit einfachen Mitteln viel besser und effektiver für die Belange des Mandanten eintreten könnten. Er kennt die mitunter bestehenden Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Gericht, weiß wie Richter „ticken“ und hat viele wirksame praktische Tipps.

Über die Vorbereitung von Zeugen und Mandanten auf die (gerichtliche) Vernehmung

Aus dem amerikanischen Gerichtssystem ist bekannt, dass Zeugen von Anwälten geradezu „präpariert“ werden, bis hin zum Einüben der Zeugenaussage, dem Diskutieren und Füllen von Erinnerungs- oder Wahrnehmungslücken. Diese Art der Vorbereitung von Zeugen scheint dem deutschen Rechtssystem fremd zu sein. Aber auch in Deutschland hat jeder Rechtsanwalt, der für eine Tatsache Zeugenbeweis antritt, das Ziel bestmöglicher Ergebnisse in der Beweisführung. Das gilt selbstverständlich auch für die gerichtliche Befragung des eigenen Mandanten. Die Vorbereitung von Zeugen / Mandanten liegt daher auch in Deutschland nahe, sie scheint geradezu geboten. Dennoch bestehen große Unsicherheiten über die Grenzen des Zulässigen und die tatsächlichen Auswirkungen.

1.) Ist die Vorbereitung von Zeugen (und Mandanten) auf eine gerichtliche Vernehmung in Deutschland überhaupt zulässig?

2.) Darf ein Anwalt einen Zeugen / den Mandanten im Vorfeld einer gerichtlichen Vernehmung „coachen“, eine Vernehmung simulieren und Antworten vorformulieren?

3.) Darf der Anwalt im gerichtlichen Verfahren „auf eigene Faust“ Kontakt mit (potentiellen) Zeugen aufnehmen?

4.) Darf der Anwalt Zeugenbeweis antreten, wenn er an dem Wahrheitsgehalt der Aussage des „Alibizeugen“ zweifelt?

u.v.m.

Dieses Seminar beleuchtet ausführlich die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen sowie die praktischen Auswirkungen der Vorbereitung von Zeugen und Mandanten auf die ((schieds-) gerichtliche) Vernehmung.

Der Referent ist Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart und Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen für Aussagepsychologie und Forensische Rhetorik - Kommunikation im Straf- und Zivilprozess.

Dr. Frank Maurer, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart und Lehrbeauftragter, Universität Tübingen

6 FAO-Stunden

ESF Plus Förderung mit Reduzierung der Seminargebühr um 30% bzw. 70% möglich

=> weitere Informationen erhalten Sie hier

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