AnwaltVerein Stuttgart e.V.
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20.02.2025 | 09:30 Uhr – 15:00 Uhr |
Die Gestaltung flexibler Arbeitsbedingungen findet nach wie vor große Beachtung. Die Pflicht zur Zeiterfassung kann nur umgesetzt werden, wenn feststeht, was überhaupt „Arbeitszeit“ im Sinne des ArbZG ist und wofür die unterschiedlichen Arbeitszeitbegriffe stehen. Fachkräfte sind nach wie vor begehrt, doch Arbeitgeber müssen auf geänderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren können. Mit den Entscheidungen des BAG im Jahre 2024 zu Ermessensbonus, Gleichbehandlung und Verhandlungspflicht sind wichtige Stellschrauben festgelegt, um bei der Vereinbarung variabler Vergütung Rechtssicherheit zu geben. Unsere Gestaltungsmöglichkeiten in der Vereinbarung flexibler Arbeitsbedingungen erfordern Kreativität und Mut, denn überall lauern Risiken: beim ArbZG, dem TzBfG, dem AÜG, im Datenschutz und bei der AGB-Kontrolle. Was wir zu
- flexibler Arbeitszeitgestaltung und mobiler Arbeit
- Arbeitszeiterfassung
- variabler Vergütung mit und ohne Freiwilligkeit
- Teilzeit und Befristung
- Arbeitnehmerüberlassung sowie der
- Vermeidung von Scheinselbständigkeit
wissen müssen, das besprechen wir an diesem Tag. Dazu schauen wir auch auf
- die aktuelle Rechtsprechung
- Betriebsverfassungsrechtliches und
- Prozessuales.
Die Referentin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung zur Gestaltung und Einführung flexibler Arbeitszeitsysteme sowie hochflexibler Beschäftigungsformen.
Dr. Claudia Hahn, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart
5 FAO-Stunden
150,00 € zzgl. USt. für Mitglieder örtlicher AnwaltVereine im DAV/FORUM
200,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder