Bauvorhaben entstehen durch das Ineinandergreifen und Aufeinanderaufbauen der unterschiedlichen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen. Für einen Baumangel sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann zwischen den Verantwortlichen wählen, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt und Empfehlungen zur Vermeidung typischer Fehler und Wahrung eigener Chancen erteilt.
A. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten
I. Mangel der Unternehmerleistung
II. Mangel der Planerleistung
III. Mangel der Leistung des Bauüberwachers
B. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten
I. Ansprüche gegen den Unternehmer
II. Ansprüche gegen den Planer
III. Ansprüche gegen den Bauüberwacher
C. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung
I. Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risikoübernahme)
II. Durch Beteiligung des Auftraggebers
D. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
I. Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
II. Gesamtschuldner
III. Wahlrecht des Auftraggebers
IV. Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
V. Verjährung