AnwaltVerein Stuttgart e.V.
AnwaltService Stuttgart GmbH
Olgastraße 57 A, 70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 3350000-0
E-Mail: info@anwaltservice-stuttgart.de
10.11.2023 | 11:30 Uhr – 18:00 Uhr |
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und -überwachende Architekten und Ingenieure sowie Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, außerdem an die juristischen Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflichtversicherer.
Kurzeinführung:
In allen Bauvorhaben greifen die unterschiedlichen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Für einen Baumangel sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann zwischen den Verantwortlichen wählen, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt und Empfehlungen zur Vermeidung typischer Fehler und Wahrung eigener Chancen erteilt.
Aus dem Inhalt:
1. Teil: Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten
I. Mangel der Unternehmerleistung
II. Mangel der Planerleistung
III. Mangel der Leistung des Bauüberwachers
2. Teil: Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten
I. Ansprüche gegen den Unternehmer
II. Ansprüche gegen den Planer
III. Ansprüche gegen den Bauüberwacher
3. Teil: Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung
I. Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risikoübernahme)
II. Durch Beteiligung des Auftraggebers
4. Teil: Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
I. Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
II. Gesamtschuldner
III. Wahlrecht des Auftraggebers
IV. Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
V. Verjährung
Der Referent ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Zudem ist er Mitautor in Kommentaren zum Bauvertragsrecht und veröffentlicht regelmäßig zu baurechtlichen Fragestellungen und aktueller Rechtsprechung.
Prof. Thomas Karczewski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Hamburg
6 FAO-Stunden